Gesetze und Rechtsprechung gehen auf sehr unterschiedliche Weise sowohl mit dem Internet als auch dem Usenet um. Auch die Haftung der Zugangsprovider ist sehr unterschiedlich geregelt, selbst innerhalb der EU.
Die USA, die den Urheberschutz mit Abstand am weitesten vorangetrieben hat, und die Rechte der Verwertungsgesellschaften sowie der Musik-, Film- und Softwareindustrie am stärksten schützt, auch gegenüber den eigentlichen Urhebern der Werke, zeigt in Ihrer Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Internet und Usenet andererseits bemerkenswerten Realismus.
Das im Usenet einzig zulässige Löschungsverfahren nach dem Prinzip des "Notice and Take Down" wird in den USA ganz selbstverständlich von der Musikindustrie genutzt.
In Deutschland wird das "Notice and Take Down" nahezu nicht von Rechteinhabern genutzt, um Rechtsverletzungen aus dem Usenet zu entfernen. Hier versuchen die Rechteinhaber stattdessen, das Usenet als etwas Illegales hin zu stellen und werden darin sogar von einigen Gerichten unterstützt. So heißt es in der Begründung einer einstweiligen Verfügung gegen den ehemaligen Usenet Anbieter alphaload, auf das "Notice and Take Down" brauche sich der Kläger nicht verweisen zu lassen. Dass dieses Urteil von der berüchtigten Pressekammer des Landgerichts Hamburg kam, relativiert dieses Urteil zwar, zeigt aber dennoch Tendenzen.
Dabei liegt gerade im "Notice and take down" eine der Stärken des Usenet, die nicht nur genutzt werden kann, um Urheberrechtsverletzungen aus dem Usent zu entfernen, sondern auch Postings mit kriminellen Inhalten. Es steht den Rechteinhabern frei, über automatisierte Schnittstellen den Cancel auf dem Ursprungsserver und damit im gesamten Usenet zu veranlassen. Da sich das Filesharing mehr und mehr ins Usenet verlagert. stehen der Musik-, Film- und Softwareindustrie im Usenet durchaus die Instrumente zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung, die es beim Filesharing nicht gibt.
Viele Länder wünschen sich ein kontrolierbares nationales Netzwerk statt des Internet. Ein EUnet, ein Swissnet oder ein Deutschlandnet. Viele Politiker und Juristen denken noch in der Zeit der gedruckten Medien, des Fernsehens und Hörfunks. Mit den Gesetzen und Vorstellungen aus der Zeit vor der weltweiten Verbreitung des Internets versucht man auch das Internet und das Usenet zu regulieren.
Doch in Internet und Usenet haftet der für den jeweiligen Content Verantwortliche nur nach den Gesetzen seines eigenen Standortlandes. Dort mögen viele Dinge legal sein, die in anderen Ländern illegal sind. Ganz besonders gilt das für die sehr unterschiedliche Handhabung des Urheberrechts, die Zugangsvoraussetzungen zu Pornographie und natürlich die politische Auseinandersetzung.
Dennoch ist alles, was es in Internet und Usenet gibt, international verfügbar ohne Rücksicht auf besondere gesetzliche Vorschriften der übrigen Länder. Mit anderen Worten, was in einem Land verboten ist, ist im anderen erlaubt.
Da man die Verantwortlichen nicht nach den Gesetzen des eigenen Landes zur Rechenschaft ziehen kann, und diese auch nicht unbedingt gegen die Gesetze ihres Heimatlandes verstoßen, versucht man diejenigen verantwortlich zu machen, die den Zugang zu Internet und Usenet überhaupt erst ermöglichen.
Das Beispiel China zeigt jedoch auch sehr deutlich, dass ein totalitäres Regime Angst haben muss vor den internationalen Netzwerken und deshalb staatliche Zensur übt. Eine der Stärken des Usenet ist die Verantwortlichkeit des Users sowohl für seine Publikationen als auch für das, was er sich aus dem Usenet herunter lädt. Dadurch ist das Usenet mit die bestgeeignetste Plattform, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit zum Vorbild zu machen.
Die vergleichende Gegenüberstellung und Kommentierung macht deutlich, wie unterschiedlich die Haftung der Provider sowie ihrer Reseller in den einzelnen Ländern geregelt ist.
Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen in Österreich
Die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz
Das lineare Haftungsmodell der EU Richtlinie und seine Umsetzung in deutsches Recht
Die rechtlichen Grundlagen in den USA